ChatGPT und ähnliche KI-Werkzeuge sind in deutschen Kanzleien angekommen. Viele Anwälte nutzen sie täglich — oft ohne zu wissen, dass sie dabei gegen das Berufsrecht verstoßen könnten. §43a BRAO ist eindeutig. Die Frage ist nur, ob Ihre KI-Infrastruktur es auch ist.
Das Problem: KI-Nutzung ohne rechtliche Grundlage
In deutschen Kanzleien wächst der KI-Einsatz rasant. Anwälte nutzen ChatGPT für Schriftsatzentwürfe, Vertragsanalysen und Recherche. Das spart Zeit und steigert die Produktivität — solange niemand fragt, wohin die Mandantendaten dabei fließen.
Denn genau da liegt das Problem.
Jede Anfrage an ChatGPT oder ähnliche Dienste verlässt das Kanzleinetz. Sie wird über das öffentliche Internet an Server von OpenAI — einem US-Unternehmen — gesendet, dort verarbeitet und vorübergehend gespeichert. Mandantennamen, Vertragsinhalte, Prozesstaktik, Zeugenlisten: Was in den Prompt fließt, verlässt die Kontrolle der Kanzlei.
Das ist kein theoretisches Risiko. Es ist ein berufsrechtliches Problem.
Was §43a BRAO verlangt
§43a Abs. 2 BRAO verpflichtet jeden Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit über alles, was ihm in Ausübung seines Berufes anvertraut oder bekannt geworden ist. Diese Pflicht gilt absolut — gegenüber Mandanten, Gerichten und der Öffentlichkeit.
Die Verschwiegenheitspflicht ist keine Empfehlung. Sie ist eine Berufspflicht, deren Verletzung berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Zulassungsgefährdung hat.
Entscheidend: Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht nur für den Anwalt persönlich. Sie erstreckt sich auf alle technischen Hilfsmittel und Drittanbieter, die Mandantendaten verarbeiten. Wer Mandantendaten an einen US-Cloud-Dienst weitergibt — auch wenn dieser “nur” eine KI-Anfrage verarbeitet — muss sicherstellen, dass die Daten dort genauso geschützt sind wie im eigenen Büro.
Das ist bei Standard-KI-Diensten nicht der Fall.
Das CLOUD Act Problem
OpenAI ist ein US-Unternehmen und unterliegt dem US Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act). Dieser erlaubt US-Strafverfolgungsbehörden, Herausgabe von auf US-Servern gespeicherten Daten zu verlangen — auch dann, wenn diese Daten ausländischen Nutzern gehören und in Europa erhoben wurden.
Das bedeutet in der Praxis: Mandantendaten, die Ihre Kanzlei an OpenAI sendet, können im Rahmen eines US-Ermittlungsverfahrens ohne Benachrichtigung der deutschen Kanzlei herausgegeben werden.
Ob OpenAIs eigene Datenschutzerklärung dies ausschließt, spielt dabei keine Rolle — US-Bundesrecht steht über vertraglichen Datenschutzzusagen.
Was die DSGVO zusätzlich fordert
Neben dem Berufsrecht greift die DSGVO. Wer Mandantendaten an einen Drittanbieter weitergibt, benötigt eine Rechtsgrundlage — typischerweise einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
OpenAI bietet für die API-Nutzung einen solchen Vertrag an. Für ChatGPT-Nutzer ohne eigene API-Integration gilt dies jedoch nicht standardmäßig. Und selbst mit AVV bleibt das Drittstaaten-Problem: Datenübermittlungen in die USA erfordern zusätzliche Garantien nach Art. 46 DSGVO — zum Beispiel Standardvertragsklauseln.
Diese sind rechtlich angreifbar, seit der EuGH mit den Schrems-Urteilen klargestellt hat, dass US-Geheimdienste Zugriff auf Daten haben, der mit europäischen Grundrechten unvereinbar ist.
Was das für Ihre Kanzlei bedeutet
Konkret:
Nutzen Ihre Mitarbeiter ChatGPT.com oder die ChatGPT-App (nicht über Unternehmens-API), dann besteht wahrscheinlich kein Auftragsverarbeitungsvertrag. Jede Eingabe von Mandantendaten verstößt gegen DSGVO und möglicherweise gegen §43a BRAO.
Nutzen Sie die OpenAI API direkt mit einem AVV, ist die Situation besser — aber das Drittstaaten-Problem bleibt. Und Sie haben keinen Überblick, was Ihre Mitarbeiter konkret eingeben.
In beiden Fällen fehlt der Audit-Trail: Was hat wer wann in welches Modell eingegeben? Diese Frage können die meisten Kanzleien heute nicht beantworten — und sie wird zunehmend von Datenschutzaufsichtsbehörden gestellt.
Die technische Lösung: Ein Gateway
Die Alternative zum Verbot von KI-Nutzung ist Kontrollierbarkeit.
Ein Security-Gateway — ein Gateway, das zwischen Ihrer Kanzlei-IT und dem KI-Dienst sitzt — löst mehrere Probleme gleichzeitig:
Datensouveränität: Der Gateway läuft in Ihrer eigenen Infrastruktur (On-Prem). Anfragen werden dort gefiltert und klassifiziert, bevor sie das Kanzleinetz verlassen. Mandantendaten, die als vertraulich erkannt werden, können blockiert oder maskiert werden.
Audit-Trail: Jede Anfrage wird mit Zeitstempel, Nutzer, verwendetem Modell und Token-Anzahl protokolliert — mit SHA-256-Hashkette für Manipulationssicherheit. Bei Datenschutzanfragen oder Berufsrechtsprüfungen haben Sie eine vollständige Dokumentation.
Policy-Enforcement: Sie definieren, welche Daten welche Modelle erreichen dürfen. Die Kanzleirichtlinie wird technisch durchgesetzt — nicht nur als PDF-Dokument.
Kostenkontrolle: Intelligentes Routing senkt KI-Ausgaben um bis zu 85 %, indem einfache Anfragen an günstigere Modelle weitergeleitet werden.
Erste Schritte
- Inventur: Welche KI-Tools nutzen Ihre Mitarbeiter aktuell — mit und ohne IT-Wissen?
- Rechtsgrundlage prüfen: Besteht ein AVV mit jedem genutzten Anbieter?
- Risikoabschätzung: Welche Datenklassen werden typischerweise in KI-Prompts eingegeben?
- Technische Maßnahmen: On-Prem Gateway als Infrastrukturmaßnahme prüfen.
Ein KI-Verbot schützt Ihre Kanzlei nicht — es schiebt das Problem nur auf informelle Nutzung über private Geräte. Kontrollierbare KI-Nutzung ist sicherer als unkontrollierte.
Fragen zur technischen Umsetzung? GuCoIA bietet eine kostenlose 30-minütige Demo für Kanzleien — ohne Produktpitch, mit konkreten Antworten für Ihre Infrastruktur.